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Diese Seite enthält in alphabetischer Reihenfolge Stichworte zu unseren Verwaltungstleistungen.
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Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis
Hinweis:
die folgenden Daten werden über das BayernPortal bereitgestellt.
Fachbereich 30 Verkehrswesen
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77606
Fax: 08151 148-11606
E-Mail: schwertransporte@LRA-starnberg.de
Zimmer: OG.149
Fachbereich 30
Strandbadstraße 2
82319 StarnbergTelefon: 08151 148-77425
Fax: 08151 148-11425
E-Mail: verkehrswesen@LRA-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Internet: https://www.lk-starnberg.de/30
Stand: 03.09.2020
Sie müssen die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis oder die Gemeinschaftslizenz (EU-Lizenz) bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde beantragen.
Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde. Je nach Angebot der Behörde stehen auch Online-Dienste zur Verfügung.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen ihn mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die zuständige Verkehrsbehörde gibt folgenden Einrichtungen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- dem Bundesamt für Güterverkehr,
- der Industrie- und Handelskammer,
- der zuständigen Fachgewerkschaft und
- dem Verband des Verkehrsgewerbes.
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Verkehrsbehörde über Ihren Antrag. Sie erhalten einen Bescheid.